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HHK Gewerbetreibende: CZ-MWSt. Erstattung in DE
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Thema: HHK Gewerbetreibende: CZ-MWSt. Erstattung in DE (Gelesen 1103 mal)
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HHK Alex
Hip Hop Kemp Germany
HHKC Administrator
Beiträge: 10177
Credibility: +0/-0
Geschlecht:
16. - 18. August 2012
HHK Gewerbetreibende: CZ-MWSt. Erstattung in DE
«
am:
18. Januar 2010, 19:09 Uhr »
Nachdem Ende 2007 die Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze abgeschafft wurden folgt nun ab 1.1.2010 der nächste Bürokratieabbau und wesentliche Erleichterung für alle Hip Hop Kemp Sponsoren, Händler, Vorverkauf-Ticketverkäufer und Bustour-Organisatoren. Alle Gewerbetreibenden die Rechnungen mit tschechischer MWSt. aus dem Jahr 2009 erhalten haben (dazu zählen nicht nur unsere HHK Rechnungen sondern auch z.b. tschechische Tankstellen- oder Hotelübernachtungsrechnungen) benötigen für alle 2009 Rechnungen keinen tschechischen Steuerberater mehr für die Rückerstattung der tschechischen MWSt. Ab dem 1.1.2010 startet auf der
BZST Website
(Bundeszentralamt für Steuern) ein Onlineportal auf dem die CZ-MWSt. direkt in Deutschland und vollständig elektronisch erstattet werden kann. Der Mindestwert der Jahres-MWSt. muss 50 Euro betragen. Die MWSt. Erstattung für Rechnungen aus dem Jahr 2009 muss bis 30.9.2010 eingereicht werden.
«
Letzte Änderung: 18. Januar 2010, 21:43 Uhr von HHK Alex
»
Gespeichert
16. - 18. August 2012
Festivalpark - Hradec Kralove - Tschechien
www.hiphopkemp.de
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