CZ-USt. Rückerstattung
Nichterhebung / Rückerstattung tschechische Umsatzsteuer (DPH) für Gewerbetreibende mithilfe der USt.-IdNr. (DIC: danove identifikacni cislo):
Waren die nach Deutschland exportiert werden können in Tschechien von deutschen Gewerbetreibenden mehrwertsteuerfrei eingekauft werden. Voraussetzung dafür ist die USt.-IdNr. die alle deutschen Gewerbetreibenden (auch Kleinunternehmer ohne USt.-Pflicht) gebührenfrei und formlos beim Bundesamt für Finanzen beantragen können. Der tschechische Händler stellt ihnen dann eine mehrwertsteuerfreie Rechnung aus.
Die tschechische Umsatzsteuer von Dienstleistungen sowie Waren wird vom BZST (Bundeszentralamt für Steuern) an deutsche Gewerbetreibende zurückerstattet: Nachdem Ende 2007 die Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze abgeschafft wurden folgte ab 1.1.2010 der nächste Bürokratieabbau und wesentliche Erleichterung für alle Hip Hop Kemp Sponsoren, Händler, Vorverkauf-Ticketverkäufer und Bustour-Organisatoren. Alle Gewerbetreibenden die Rechnungen mit tschechischer USt. aus dem Jahr 2009 erhalten haben (dazu zählen nicht nur unsere HHK Rechnungen sondern auch z.b. tschechische Tankstellen- oder Hotelübernachtungsrechnungen) benötigen ab 2009 Rechnungen keinen tschechischen Steuerberater mehr für die Rückerstattung der tschechischen MWSt. Seit dem 1.1.2010 ist auf der BZST Website (Bundeszentralamt für Steuern) ein Onlineportal gestartet auf dem die CZ-USt. direkt in Deutschland und vollständig elektronisch erstattet werden kann. Der Mindestwert der Jahres-USt. muss 50 Euro betragen.





